Umzug & Bewilligungen
Zur Stellensuche in die Schweiz ziehen
Vor Ort können Gespräche und regionale Erkundungen leichter werden. Gleichzeitig entstehen Wohn- und Lebenshaltungskosten vor dem ersten Einkommen. Klären Sie zuerst die für Staatsangehörigkeit und vorhandenen Status geltenden Regeln und danach den Nutzen einer lokalen Suche.
Redaktionell geprüft: 16. Oktober 2026
Die eigene Aufenthaltsgrundlage prüfen
EU/EFTA-Angehörige können grundsätzlich während eines anfänglichen bewilligungsfreien Aufenthalts von bis zu drei Monaten Arbeit suchen. Für einen längeren Aufenthalt sind Abklärung und Antrag beim Kanton erforderlich. Das SEM beschreibt eine L-EU/EFTA-Bewilligung zur Stellensuche und weist darauf hin, dass daraus kein Sozialhilfeanspruch entsteht. Klären Sie finanzielle Mittel, Versicherung und Nachweise mit dem vorgesehenen Kanton. Bei bereits ansässigen Personen nach Stellenverlust ist die Ausgangslage anders.
Die Zulassung aus Drittstaaten gesondert betrachten
Bei den meisten Drittstaatsangehörigen, die zur Erwerbstätigkeit einreisen möchten, stehen ein arbeitgeberseitiges Zulassungsverfahren und erforderliche Genehmigungen am Anfang. Ein Besuchsaufenthalt berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme. Bestehende Schweizer Aufenthaltsrechte oder besondere Wege, etwa die begrenzte Stellensuche nach einem Schweizer Hochschulabschluss, können die Beurteilung ändern. Prüfen Sie die genaue Grundlage vor verbindlicher Wohnungsmiete oder Probearbeit.
Einen begrenzten Suchplan festlegen
Kalkulieren Sie Übergangsunterkunft, Versicherung, Verkehr und Rückreise. Bestimmen Sie Ausgabenobergrenze und Überprüfungstermin. Vereinbaren Sie zunächst digitale Gespräche und bündeln Sie zulässige persönliche Termine zu einem sinnvollen Besuch. Beobachten Sie passende Stellen, Rückmeldungen und Sprachhürden. Verlängern Sie den Aufenthalt bei tragfähiger Rechtsgrundlage und ausreichendem Budget. Halten Sie Bewerbungsunterlagen auch aus dem Ausland zugänglich, damit eine Rückreise die Suche weiterlaufen lässt.