Familie & Ankommen
Urlaub und Leistungen vor der Geburt klären
Eine Geburt verändert Tagesablauf und Haushaltsbudget. Erstellen Sie gemeinsam mit Arbeitgeber und Ausgleichskasse einen schriftlichen Plan, besonders nach einem kürzlichen Zuzug in die Schweiz. Urlaubsanspruch, Anspruch auf Entschädigung und zusätzliche Lohnleistungen des Arbeitgebers sind getrennte Fragen.
Redaktionell geprüft: 16. Oktober 2026
Die bundesrechtlichen Leistungen einordnen
Die Informationsstelle AHV/IV erläutert Mutterschaftsentschädigung für bis zu 14 Wochen und zwei Wochen Urlaub für den anspruchsberechtigten anderen Elternteil innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt. Gemeint sind der rechtliche Vater bei Geburt oder innerhalb von sechs Monaten sowie die bei Geburt nach Artikel 255a Absatz 1 ZGB als anderer Elternteil anerkannte Ehefrau der Mutter. Die Entschädigungen ersetzen grundsätzlich 80 Prozent des vorherigen Erwerbseinkommens bis zu einem täglichen Höchstbetrag. Entscheidend sind Versicherungs- und Erwerbsverlauf sowie die Situation bei Geburt. Üblicherweise gelten neun Versicherungsmonate und fünf Erwerbsmonate; Anpassungen und besondere Ausnahmen sind zu berücksichtigen.
Ausländische Versicherungszeiten einbeziehen
Nach den offiziellen Informationen werden einschlägige Versicherungs- und Beschäftigungszeiten aus EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich berücksichtigt. Sammeln Sie Beschäftigungsdaten und Versicherungsnachweise und fragen Sie die Ausgleichskasse nach den benötigten Belegen. Klären Sie mit der Personalabteilung Antragstellung, Auszahlung und zusätzliche Leistungen aus Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag. Auch kantonale Ergänzungen können relevant sein; die Mutterschaftsinformation nennt hierfür Genf. Halten Sie die Auskünfte für Ihre konkrete Situation schriftlich fest.
Die Zeit nach dem bezahlten Urlaub planen
Stimmen Sie Rückkehrtermin, Kinderbetreuung, Urlaub des anderen Elternteils und ein vereinbartes reduziertes Pensum ab. Unbezahlter Urlaub erfordert eine eigene Klärung von Einkommen und Versicherung. Fragen Sie bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen nach Sonderregeln. Familienzulagen werden nach eigenen Voraussetzungen beantragt. Legen Sie vor der Geburt fest, welche Dokumente und Arbeitgeberbestätigungen eingereicht werden und wer während der ersten Wochen die Rückfragen übernimmt.