Familie & Ankommen
Krankenversicherung für jedes Familienmitglied organisieren
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird in der Schweiz grundsätzlich für jede wohnhafte Person einzeln abgeschlossen. Die Versicherung des erwerbstätigen Partners meldet die übrige Familie nicht automatisch an. Legen Sie für Erwachsene und Kinder jeweils einen Datensatz mit Zuzugs- beziehungsweise Geburtsdatum an.
Redaktionell geprüft: 16. Oktober 2026
Zuerst das zuständige Versicherungssystem klären
Bei Wohnsitznahme gilt grundsätzlich eine Anmeldefrist von drei Monaten; bei Neugeborenen beginnt sie mit der Geburt. Bei rechtzeitiger Anmeldung laufen Schutz und Prämien ab Beginn der Versicherungspflicht. Das BAG beschreibt Ausnahmen aufgrund internationaler Sozialversicherungskoordination, Entsendung und weiterer besonderer Konstellationen. Arbeitet jemand im Ausland oder hat einen besonderen Status bei einer internationalen Organisation, klären Sie zuerst das zuständige System mit der Behörde. Stimmen Sie die Beendigung bisheriger Policen auf dieses Ergebnis ab.
Die Jahreskosten vergleichen
Grundversicherer müssen versicherungspflichtige Personen unabhängig vom Gesundheitszustand aufnehmen. Vergleichen Sie Prämien am tatsächlichen Wohnort, Franchise und Zugangsregeln des Versicherungsmodells. Reservieren Sie zusätzlich zu den Monatsprämien Geld für Kostenbeteiligungen. Kinder haben eigene Prämien und Franchiseoptionen. Fragen Sie den Kanton nach Anspruch und Verfahren der Prämienverbilligung. Berücksichtigen Sie eine Vergünstigung im Budget, sobald die Voraussetzungen Ihres Haushalts geklärt sind.
Medizinische Versorgung praktisch sichern
Prüfen Sie, ob Haus- oder Kinderarzt zum Modell passt und neue Patienten aufnimmt. Übertragen Sie Rezepte und wichtige medizinische Berichte. Prüfen Sie den Unfallschutz jeder Person: Bei Versicherung für Berufs- und Nichtberufsunfälle über den Arbeitgeber kann die Unfallkomponente der Grundversicherung auf Antrag sistiert werden. Andere Familienmitglieder brauchen passenden Schutz. Zusatzversicherungen haben eigene Aufnahmeprüfungen und Bedingungen. Behandeln Sie deren Abschluss als gesonderte Entscheidung mit eigener Aufnahmebestätigung.