Lohn & Angebote
Welcher Mindestlohn gilt für Ihre Stelle?
Die Schweiz kennt keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn für sämtliche Stellen. Verbindliche Untergrenzen können aus kantonalen Vorschriften, Gesamtarbeitsverträgen oder Normalarbeitsverträgen entstehen. Massgeblich sind die konkrete Beschäftigung und die aktuell geltenden Regeln.
Redaktionell geprüft: 16. Oktober 2026
Beim tatsächlichen Arbeitsort beginnen
Notieren Sie Arbeitskanton, Tätigkeit des Unternehmens und Ihre Aufgaben. Genf veröffentlicht beispielsweise seinen kantonalen Mindestlohn mit Berechnungsregeln und Ausnahmen; durch Indexierung können sich Beträge ändern. Der Firmensitz allein beantwortet die Frage für einen anderen Einsatzort möglicherweise unvollständig. Bei Einsätzen in mehreren Kantonen sollten Sie die für jeden Arbeitsort geltenden Bedingungen klären. Halten Sie auch fest, ob ein reguläres Arbeitsverhältnis oder eine Entsendung vorliegt.
Die berufliche Kategorie prüfen
Ein Gesamtarbeitsvertrag kann nach Qualifikation, Erfahrung, Altersgruppe oder Führungsaufgaben unterscheiden. Lassen Sie sich den anwendbaren Vertrag und Ihre Einstufung nennen. Das SECO-Portal zu Entsendung und Mindestlöhnen verweist auf branchenspezifische Bedingungen und Kontaktstellen. Klären Sie, welche Zuschläge im genannten Stundenbetrag enthalten sind und wie Ferienlohn oder 13. Monatslohn nach den einschlägigen Regeln behandelt werden. Monatsvergleiche benötigen zusätzlich die vereinbarte Arbeitszeit.
Rechtsprüfung und Verhandlung trennen
Ein Rechner für übliche Löhne liefert einen statistischen Anhaltspunkt für Bereiche ohne zwingende Mindestlöhne. Diese Schätzung und eine einklagbare Untergrenze erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Bewahren Sie Berechnungsgrundlage, Vertragsfassung und Angebot gemeinsam auf. Bei unklarer Einstufung helfen die zuständige kantonale Arbeitsbehörde oder das Vollzugsorgan des Vertrags. Erfahrung und Verantwortung können weiterhin einen höheren Lohn begründen.